AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen:
 

 1. Geltungsbereich


 
1.1  Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des Veranstalters nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend "Teilnehmer" genannt.
 
 
1.2  Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht in Textform Widerspruch erhebt. Der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstalter absenden.
 
 
 
2. Vertragsgegenstand
   
 
2.1  Der Veranstalter bietet Kurse zur Achtsamkeit im Wald – Waldbaden, Waldführungen an. Diese können von maximal 13 Teilnehmern gleichzeitig besucht werden. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von dem Veranstalter unter anderem in seiner Internetpräsenz und von diesen sonstig genutzten Medien bekannt gegeben.
 
 
2.2  Grundlegender Gegenstand des Vertrages/Aufgabenbezeichnung:
Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Kursen oder damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen durch Lichtblick – Praxis am Chiemsee.
 
 
3. Zustandekommen des Vertrages
   
 
3.1  Ein Vertrag mit dem Veranstalter kommt zustande, durch die Übermittlung und Bestätigung der ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldung auf dem Postweg, per elektronische Post oder durch mündliche Absprache und anschließendem Nachreichen einer schriftlichen Anmeldung.
 
 
3.2  Jeder Teilnehmer erhält nach Eingang seiner Anmeldung ein Bestätigungs- oder Ablehnungsschreiben.
 
 
3.3  Die Anmeldung ist verbindlich und kann nur nach Absprache mit dem Veranstalter für gegenstandslos erklärt werden.
 
 
3.4  Bei einer Gruppenanmeldung, beispielsweise im Falle eines Betriebsausflugs, schließt der Veranstalter mit der für die Teilnehmer verantwortlichen bzw. mit der weisungsberechtigten Person einen Teilnahmevertrag über und für die Gruppe ab. Diese ist ebenfalls verbindlich. Der Vertrag kann auch zustande kommen, indem ein per elektronischer Post versendetes Angebot vom Veranstalter per schriftlicher Zustimmung des verantwortlichen Teilnehmers angenommen wird.
 
 
3.5  Die Firma Lichtblick – Praxis am Chiemsee ist berechtigt, die Durchführung der Kurse oder sonstige Dienstleistungen abzulehnen oder bis zum Veranstaltungsbeginn abzusagen, sofern wesentliche Gründe vorliegen. Ein wesentlicher Grund liegt insbesondere dann vor, wenn nach Einschätzung des von Lichtblick – Praxis am Chiemsee eingesetzten Trainers der Aufenthalt im Freien insbes. im Wald erhöhte Gefahren mit sich bringt (z.B. Gewitter, Sturm) oder andere Gegebenheiten, wie die Zusammensetzung der zu unterrichtenden Gruppe, oder die Verfassung von Einzelpersonen, die erfolgreiche Durchführung der Kurse gefährden. Eine Absage ist im Krankheitsfalle oder bei höherer Gewalt rechtens. Es bestehen dann keine gegenseitigen Forderungen.
Der Veranstalter behält sich vor, bis 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn, die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen bzw. zu kündigen, wenn diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf diese Veranstaltung, eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden.
 
 
3.6   Im Falle des Rücktritts wird dem Teilnehmer auf Wunsch ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet oder die bereits gezahlte Teilnahmegebühr nach Abzug einer Bearbeitungs-/Aufwandsgebühr in Höhe von 25% zurückerstattet.
 
 
 
4. Vertragsdauer und Vergütung

4.1
  Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.
 
 
4.2  Zahlungsmodalitäten: Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach den aktuellen und auf der Internetseite veröffentlichten Preisen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Bei individuell vereinbarten Kursen für Gruppen wir die Vergütung individuell vereinbart. Der Teilnehmer kann per Vorauskasse nach Rechnung, Überweisung oder bar seiner Zahlungspflicht nachkommen.
 
 
4.3  Sämtliche Zahlungen sind 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig.
 
 
5. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen
 
 
5.1  Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer.
 
 
5.2  Werden einzelne Leistungen durch einen Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so behält sich der Veranstalter vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn der Teilnehmer den Nachweis erbringen kann, dass kein oder lediglich ein geringer Schaden entstanden ist.


5.3 Widerrufsbelehrung:

Bei kurzfristigen Absagen von weniger als 24 Stunden wird die 100%ige Kursgebühr erhoben. 

Im Krankheitsfalle, durch entsprechenden Nachweis oder beim Vorliegen von Höherer Gewalt stellt der Veranstalter die vereinbarte Leistung nicht in Rechnung.



 6. Allgemeine Teilnahmebedingungen
 
 
6.1  Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung nicht gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.
 
 
6.2  Der Kursleiter ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.
 
 
6.3  Jeder Teilnehmer stimmt der Haftungsbefreiung des Veranstalters bezüglich Personen- und Sachschäden aufgrund der Teilnahme am Seminar bei Anmeldung zu. Dies gilt neben Personen- und Sachschäden, insbesondere auch für Folgen von Unfällen.
 
 
6.4  Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.
 
 
6.5  Vor der Veranstaltung muss der Teilnehmer den Veranstalter über relevante gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen informieren, damit der entsprechende Teilnehmer bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann.
 
 
6.6  Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr anteilig in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.
 
 
6.7  Veranstaltungen und Seminare, gerade solche im sog. Outdoorbereich sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert.
 
 
 
7. Verschwiegenheitspflicht
 
Der Veranstalter verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Teilnehmers/Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.
 
 
 
8. Haftung
 
 
8.1 Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, sofern der Teilnehmer Ansprüche gegen diese geltend macht. Von dem Haftungsausschluss ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und Schadensersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist. Von dem Haftungsausschluss ebenfalls ausgenommen ist die Haftung für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
 
8.2 Die Teilnahme an den Veranstaltungen von Lichtblick – Praxis am Chiemsee erfolgt auf eigene Gefahr.
 
 
8.3 Der Veranstalter haftet nicht für Sachschäden oder Personenschäden (physischer oder psychischer Art). Der Teilnehmer macht keine Ansprüche wegen Schäden (auch Unfälle und Unfallfolgen) geltend, die durch die Teilnahme entstanden sind.
 
 
 
9. Sonstige Bestimmungen
 
 
9.1 Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
 
 
9.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
                               
 
9.3 Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb der Firma Lichtblick – Praxis am Chiemsee mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Auftraggeber erteilt hiermit der Firma Lichtblick – Praxis am Chiemsee seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekanntgewordener und zur Auftragsabwicklung notwendiger Daten.


Stand 01.01.2025

 

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